Worauf sollte im Zusammenhang mit Handgepäck geachtet werden?

Um eine Reise mit dem Flugzeug so angenehm wie möglich zu machen, braucht es eine gute Vorbereitung. Vor allem im Zusammenhang mit der Gepäckaufgabe stellen sich viele Urlauber immer wieder erneut Fragen wie: „Welche Gegenstände dürfen im Handgepäck mitgeführt werden?“, „Welche Accessoires sind hier verboten?“ und „Wie schwer darf Handgepäck eigentlich sein?“.

Grundsätzlich gilt, dass gerade im Zusammenhang mit dem Gewicht und den Abmessungen immer die Vorgaben der jeweiligen Airline berücksichtigt werden müssen. Wie groß und schwer das Handgepäck sein darf, ist von Airline zu Airline unterschiedlich. Einige Anbieter erweisen sich hier als besonders „großzügig“, während andere strengere Regeln anwenden. Es gilt daher in jedem Fall, sich vorher mit den entsprechenden Details auseinanderzusetzen. 

Doch welche Gegenstände dürfen eigentlich im Handgepäck mitgeführt werden? Welche sind verboten? 

Welche Accessoires MÜSSEN im Handgepäck mitgeführt werden?

Beim Packen der Handgepäckstücke gerät hin und wieder in Vergessenheit, dass es unter anderem Geräte gibt, die per se immer im Handgepäck mitgeführt werden müssen. Hierzu gehören unter anderem Lithium-Ionen-Akkus. Daher müssen Laptops, Handys und auch E-Zigaretten immer mit in die Kabine genommen werden. Mit Hinblick auf einen hohen Komfortfaktor hilft es, sich im Vorfeld bei den Fluggesellschaften zu erkundigen, ob es hier beispielsweise erlaubt ist, zusätzlich mit einer separaten Laptoptasche zu reisen. 

Zudem sollten unter anderem auch wichtige Medikamente, Geld, Dokumente und das Flugticket mit einem Platz im Handgepäck bedacht werden. In Bezug auf teure Gegenstände, wie zum Beispiel eine Kamera oder Schmuck, scheiden sich immer wieder die Geister. Denn: trotz aller Sorgfalt kann es natürlich sein, dass ein Koffer am Flughafen verlorengeht oder zum falschen Zielort geschickt wird. Hier sollte jeder Fluggast abwägen, mit welcher Variante (Koffer oder Handgepäck?) er sich wohler fühlt. 

Ein Ersatzshirt und Unterwäsche im Handgepäck können gerade bei langen Flugreisen nützlich sein. 

Video: Handgepäck richtig packen 

Was darf ins Handgepäck und was nicht?

Die Regelungen, die in Bezug auf Handgepäck gelten, sind oft „passagierfreundlicher“ als angenommen. 

Kosmetik, wichtige (!) Medikamente, viele elektronische Geräte, Transportgegenstände und zahlreiche weitere Gegenstände des regelmäßigen Bedarfs können in der Regel ohne Probleme mit an Bord genommen werden. Wichtig ist lediglich, dass die dazugehörigen Vorgaben beachtet werden. Ansonsten behält sich das Bodenpersonal im Rahmen der Sicherheitschecks vor, die besagten „Accessoires“ auszusortieren. 

Doch was sollte eigentlich genau bei der Mitnahme von Handgepäck beachtet werden?

Die folgende Liste gibt Aufschluss darüber, welche Regelungen in Bezug auf einige der typischsten Handgepäckstücke zu berücksichtigen sind. 

Welche Vorgaben gelten im Zusammenhang mit Kosmetik- und Pflegeprodukten?

Die Mitnahme von Kosmetikartikeln im Handgepäck ist heute für viele Menschen zum Standard geworden. Wichtig: die mitgeführten Artikel dürfen eine Gesamtmasse von 100 Milliliter nicht überschreiten. Gestattet sind: 

  • Cremes
  • Salben 
  • Lotions
  • Wimperntusche
  • flüssiges Make-Up und Puder
  • Lipgloss
  • Lippenstift
  • Zahnpasta
  • Deoroller und Shampoo
  • Rasierschaum und Nagellack
  • Haargel
  • Parfum
  • Öl.

Auch Gegenstände wie Nagelschere, -knipser, -feile und Einwegrasierer dürfen meist mit ins Handgepäck. Wie streng hier vorgegangen wird, ist von den Fluggesellschaften, oft jedoch auch von der Größe der Accessoires, abhängig. Im Zweifel sind Scheren und Co. dann eben doch besser im Koffer aufgehoben. Offiziell dürfen jedoch sogar auch Taschenmesser, wenn deren Klinge nicht länger als sechs Zentimeter ist, in der Handgepäckstasche mitgenommen werden.

Haar- und Deospray, Nagellackentferner, Rasierer mit separater Klinge und einzelne Rasierklingen werden beschlagnahmt. Sie dürfen nicht mit in die Kabine genommen werden. 

Dürfen Lebensmittel im Handgepäck mitgeführt werden?

Gerade im Zusammenhang mit etwas längeren Flugreisen fällt es vielen schwer, sich ausschließlich auf die Verpflegung an Bord zu verlassen. 

Die gute Nachricht ist in diesem Zusammenhang, dass Brote und andere „feste Lebensmittel“ mit an Bord genommen werden dürfen. Dementsprechend stellt es in der Regel kein Problem dar, sich ein kleines „Lunchpaket“ zu schnüren. Hierbei sollte jedoch in jedem Fall beachtet werden, dass mit Hinblick auf flüssige Lebensmittel dieselben Vorgaben wie für flüssige Kosmetik gelten. 100 Milliliter dürfen auch hier nicht überschritten werden. Sie müssen zudem in einen durchsichtigen Beutel verpackt werden. 

Welche Vorgaben gelten in Bezug auf Zigaretten und Feuerzeug?

Viele Raucher/-innen  genießen sie besonders: die erste Zigarette nach dem Langstreckenflug. Die Fluggesellschaften gestatten es in diesem Zusammenhang,  Zigaretten und Feuer mit ins Handgepäck zu integrieren. Pro Person ist hier eine Streichholzschachtel erlaubt. 

Wer ein Gasfeuerzeug mitnehmen möchte, muss dieses am Körper tragen.

Verboten sind jedoch dann wiederrum Feuerwerkskörper, Benzin- und Sturmfeuerzeuge, Pfefferspray und Farbsprühdosen.

Fazit

Rund um die Frage „Was darf ich im Handgepäck mitnehmen und was nicht?“ kursieren viele Vorurteile. Während etwaige Einschränkungen in Bezug auf die erlaubte Größe und das Gewicht der mitzuführenden Luxustaschen und Koffern, den jeweiligen Fluggesellschaften obliegen, gestalten sich die Vorgaben zu erlaubten und verbotenen Gegenständen weitaus standardisierter. 

Gerade mit Hinblick auf erlaubte Pflegeartikel, Lebensmittel, Zigaretten und weitere Accessoires des täglichen Bedarfs lohnt es sich hier, sich im Vorfeld zu erkundigen. Denn: oft zeigt sich, dass viele Gegenstände, bei denen man es gegebenenfalls nicht vermuten würde, dann schlussendlich doch erlaubt sind. 

Unter anderem mit Hinblick auf den Aspekt der Sicherheit, jedoch auch aufgrund der Tatsache, dass die zuständigen Sicherheitsbeamten dazu berechtigt sind, illegal mitgeführte Gegenstände zu beschlagnahmen, sollte es jedoch im Interesse aller Reisenden sein, hier keine Kompromisse einzugehen und die geltenden Vorschriften selbstverständlich zu beherzigen.

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